Allgemeine Geschäftsbdingungen
Apartmentanlage am Kellerberg
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherberungsvertrag). Der Begriff "Beherbergungsvertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Apartmentmietvertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung, Weiterverkauf und/oder Weitervermittlung der gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartment-Kontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Apartmentanlage am Kellerberg ist nicht zulässig. Die Inhaberin der Apartmentanlage am Kellerberg ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nutzung der Zimmer zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist untersagt.
II. Vertragsschluss, -Partner und -Verjährung
1. Jede Reservierung setzt die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Diese gelten während der gesamten Bereitstellung der Leistung durch die Inhaberin der Apartmentanlage am Kellerberg. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragspartner sind die Inhaberin des Beherbergugsbetriebs Apartmentanlage am Kellerberg und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Inhaberin der Apartmentanlage zustande, d. h. wenn der Anbieter die Buchungsanfrage (per E-Mail, Telefon, Buchungsplattform) bestätigt. Vertrag und somit Reservierungen sind nur verbindlich, sofern sie von der Inhaberin der Apartmentanlage am Kellerberg mittels der Bestätigung der Reservierung via E-Mail angenommen wurden.
3. Alle Ansprüche gegen die Inhaberin der Apartmentanlage am Kellerberg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt der Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg beruhen.
III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments r bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und der Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg verauslagt werden. Es sind nur die schriftlich angegebenen Preise für den angegebenen Zeitraum gültig.
3. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Apartments durch die Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg innerhalb der An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast - ein voller Übernachtungspreis berechnet.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
5. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes in der Apartmentalage am Kellerberg im Voraus zur Zahlung fällig. Ist die Aufenthaltsdauer des Gastes unbestimmt, wird der Übernachtungspreis sowie der Preis für Nebenleistungen jeweils bis 18 Uhr am Vorabend der Abreise für die nächste Nacht im Voraus zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung endet der Beherbergungsvertrag und der Gast ist verpflichtet, das Zimmer zu räumen.
6. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC- und Maestro-Karten und folgende Kreditkarten: Visa, MasterCard, Diners Club. Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Inhaberin der Apartmenanlage am Kellerberg und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherberungsbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
8. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden, oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Beherbergugsbetrieb berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9. Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung dem Beherbergugsbetrieb aufrechnen oder verrechnen.
11. Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
12. Für die Ausstellung von Rechnungsduplikaten für Zeiträume, die mehr als 2 Monate zurückliegen, erhebt der Beherbergungsbetrieb eine Bearbeitungsgebühr.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergugsbetriebs (No Show)
1. Die Stornierung einer einfachn Reservierung eines einzelnen Apartments ist abhängig von den Saisonzeiten und aus dem jeweils sindividuellen Vertrag ersichtlich. Ein Teilstorno einzelner Nächte sowie die Stornierung mehrerer Apartments ist nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. Die Stornogebühren betragen 90% jeweils des vereinbarten Preises.
2. Im Falle eines Nichterscheinens (nicht stornierte Reservierung - Kunde nicht anwesend) des Gastes wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Wurde die Buchung mit einer Kreditkarte garantiert, wird bei Nichterscheinen die Kreditkarte des Kunden mit dem vollen Betrag abzüglich etwa ersparter Aufwendungen belastet.
3. Reservierungen zu Saison-, Messe- und Eventzeiten sowie mehrerer Apartments werden nur gegen Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie entgegengenommen. Diese muss zum Zeitpunkt der verbindlichen Reservierung geschehen. Geschieht dies nicht, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, das reservierte Apartment ohne vorherige Information an den Kunden anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Beherbergugsbetrieb herleiten kann. Für diese Reservierungen gelten weiterhin die in diesen Verträgen vereinbarten zusätzlichen Fristen und sonstigen Vereinbarungen.
V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vom Beherbergungsbetrieb verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Apartments oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen obengenannte Ziffer 1.2 vorliegt;
- ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Apartments - insbesondere gegen das Rauchverbot -, gegen die gesetzlichen Vorschriften, das Anstandsdenken, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung vorliegt oder unangebrachtes Verhalten gegenüber anderen Gästen oder einem Vertreter des Beherbergungsbetriebs gegenüber an den Tag gelegt wird.
4. Der berechtigte Rücktritt des Behrbergungsbetriebs begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bzw. Erstattung.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Apartments
1. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
2. Die Gesetzgebung verlangt, dass der Kunde bei Ankunft im Beherbergungsbetrieb ein polizeiliches Meldeformular ausfüllt. Daher wird der Kunde um die Vorlage eines Personalausweises gebeten.
3. Sofern keine spätere Anreise vereinbart ist, kann das Apartment ab 18Uhr anderweitig vergeben werden.
4. Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 09:00 Uhr freizugeben, andernfalls wird das Apartment nach dem Tagespreis für diesen Tag in Rechnung gestellt. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
VII. Haftung des Beherbergungsbetriebs
1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Der Beherbergungsbetrieb haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.1, Sätze 1-3.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetrieb . Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der rechtliche Sitz des Der Beherbergungsbetrieb.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.